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  • 31. Januar 2022
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„Bloß nicht vergessen“ – wie ist der Stand in den betroffenen Gemeinden sechs Monate nach der Flutkatastrophe?

„Bloß nicht vergessen!“ So lautet die Devise der AHW, für die vielen Privatpersonen und Unternehmen, die von der Flutwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffen sind.  

Die Jahrhunderthochwasser-Katastrophe kostete mehr als 180 Menschen das Leben und richtete einen Schaden in Milliardenhöhe an. Erste Soforthilfen wurden durch den deutschen Staat bereits zehn Wochen nach dem Unglück genehmigt und ausgezahlt und versorgten die betroffenen Menschen mit dem Nötigsten. Wir erklären Ihnen, was bei der Antragstellung zur Wiederaufbauhilfe zu beachten ist.

Nach der ersten Schocküberwältigung stellt sich für viele nun immer mehr die Frage, nach dem wirtschaftlichen Ausmaß und den damit einhergehenden Herausforderungen. Neben dem großen persönlichen Leid, dass viele Menschen nach dieser Flutkatastrophe bewältigen mussten und weiterhin müssen, stehen viele auch wirtschaftlich vor einer großen Herausforderung. Die wichtigste Herausforderung für viele ist, wie es in Zukunft weitergehen wird. Die Wiederaufbauhilfe aus dem dafür gegründeten nationalen Fond „Aufbauhilfe 2021“, die sich den Soforthilfen anschließt, soll dabei von staatlicher Seite unterstützen und den Wideraufbau finanziell ermöglichen – unabhängig von dem Bestehen einer Versicherung. Auf planerischer und beratender Seite möchten wir als AHW Unternehmerkanzlei unseren Beitrag leisten und den Betroffenen sowohl vor Ort mit unserem mobilen Büro in der Ortsgemeinde Rech, aber auch als Ansprechpartner in der Kanzlei in Köln beistehen und unterstützen.

In dem folgenden Artikel werden wir die Wiederaufbauhilfen etwas näher beleuchten, über deren Voraussetzungen aufklären und konkret die Hilfsmöglichkeiten der AHW aufzeigen.

Wie werden die Wiederaufbauhilfen finanziert?   

Für die Aufbauhilfe ist ein nationaler Fond „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von 30 Milliarden als Sondervermögen des Bundes begründet worden. Für Wiederaufbaumaßnahmen in den betroffenen Ländern werden bis zu 28 Milliarden Euro bereitgestellt, die hälftig von Bund und Ländern durch eine entsprechende Anpassung der Umsatzsteuerverteilung über die nächsten 30 Jahre finanziert werden sollen. Eine erste Zuführung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 16 Milliarden Euro erfolgt in diesem Jahr. Bei Bedarf werden die Mittel in künftigen Jahren aus dem Bundeshaushalt weiter aufgestockt.

Was kann durch die Wiederaufbauhilfen gefördert werden?

In den am stärksten betroffenen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind die Voraussetzungen nahezu identisch, daher werden diese im Folgenden gemeinsam erörtert. Die Aufzählung ist nicht abschließend und dient lediglich als Überblick.

 Für Privatpersonen

Bei Privatpersonen können die folgenden Maßnahmen mit 80% der Kosten gefördert werden. 

Folgende Maßnahmen werden erfasst:

  • Reparaturkosten oder Kosten für den Wiederaufbau der Häuser
  • Teilweise Maßnahmen zur Modernisierung
  • Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst.

(Einem Einpersonenhaushalt stehen 13.000,00 Euro zu, Mehrpersonenhaushalte erhalten dagegen eine gestaffelte Pauschale, die höher ausfällt)

Für Unternehmer

Auch Unternehmer können eine Förderung erhalten, die im Regelfall 80% der förderfähigen Kosten betragen kann. In Härtefällen sogar bis zu 100%.

Abgedeckt werden dabei:

  • Reparaturkosten oder der wirtschaftliche Wert
  • Einkommenseinbußen als direkte Folge bis höchstens 6 Monate nach dem Schadensereignis
  • Die Kosten für Gutachtenerstellung und Ermittlung der Sachschäden
  • Sowie in dringenden Fällen auch temporäre Maßnahmen wie die Sicherung von Gebäuden

Wie ist das Verfahren?

Zusätzlich zu dem online auszufüllenden Antrag werden von Privatpersonen und Unternehmern weitere Unterlagen gefordert. Diese müssen nicht ausnahmslos bei der Antragstellung vorliegen, jedoch empfiehlt es sich einen Überblick über die zu erbringenden Nachweise zu behalten und Ausgaben von vorn herein sorgfältig zu dokumentieren. Ähnlich wie bei den Corona-Hilfen erfolgt die Auszahlung der Wiederaufbauhilfe unkompliziert und mit wenigen Hürden, jedoch müssen – nach Ablauf einer bestimmten Frist – Nachweise über die Verwendung der ausgezahlten Gelder erbracht werden, um möglichen Missbrauch vorzubeugen.

Sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen, wird daher ein Gutachten benötigt, in dem die Schadenshöhe grob festgestellt wird. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss nicht das komplette Gutachten eingereicht werden, sondern eine vom Gutachter vorher auszufüllende Bescheinigung vorliegen.

Zusätzlich müssen Unternehmen einen Identitätsnachweis durch die IHK oder HWK vorlegen, um nachzuweisen, dass das Unternehmen tatsächlich existiert. Das gilt auch für Unternehmen, die keine Kammermitglieder sind.

Zudem muss von der örtlichen Gemeinde eine Bescheinigung darüber eingeholt werden, dass die Betriebsstätte beschädigt wurde oder aufgrund zerstörter Infrastruktur nicht erreichbar war oder ist.

Was sind die Hauptprobleme?

Inhaltliche Ausgestaltung des Antrages

Die Anträge sind relativ kurz und können unproblematisch – auch ohne Berater – online gestellt werden. Was auf den ersten Blick formell unkompliziert wirkt, bringt inhaltlich jedoch einige Herausforderungen mit sich. Schnell kommt man bei der inhaltlichen Aufbereitung des Antrags an seine Grenzen. Dies beginnt mit der Frage, wie hoch eigentlich der Schaden ist und wie dieser berechnet werden kann. Viele Einwohner und Unternehmen der betroffenen Gebiete haben keine oder nur beschädigte Unterlagen. Eine Ermittlung ist daher schwierig und muss im Einzelfall – je nach vorhandenen Unterlagen – geprüft werden. Im Ergebnis ist professionelle Hilfe bei der inhaltlichen Aufbereitung der Unterlagen unabdingbar.

Kommunikation mit Kreditinstituten und Versicherungen

Unabhängig davon, ob die Häuser zerstört wurden oder nicht, laufen Darlehensverträge und die damit verbundenen Tilgungspläne weiter und müssen dementsprechend eingehalten werden. Um finanzielle Entlastung zu schaffen sind Stundungen, Aussetzungen der Zahlungen für einen gewissen Zeitraum oder ggf. Neuverhandlungen vorstellbar und müssen mit den jeweiligen Kreditinstituten besprochen werden. Dazu stellt sich die Frage, wie Verträge die ein derartiges Unglück nicht mit einkalkuliert haben,  für alle Vertragsparteien auszulegen sind und wie unangenehme Rechtsfolgen – vor allem finanzieller Art –  für die Betroffenen vermieden werden können. Die Kommunikation mit Banken und Versicherungen ist gerade für Einzelpersonen mühsam und gerade in persönlichen Belastungssituationen umso schwerer. Wir von der AHW bündeln daher Ihre Interessen, nehmen Kontakt zu den Kreditinstituten und Versicherungen auf und unterstützen Sie bei den Verhandlungen.

Handlungsempfehlung

Wenn Sie von der Flutkatastrophe betroffen sind, melden Sie sich bei uns in der Kanzlei in Köln oder direkt vor Ort in unserem mobilen Büro in der Ortsgemeinde Rech an der Ahr. Wir stehen dort jeden Mittwoch persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung. Ebenfalls gibt es eine Fluthilfe-Hotline, die von zwei Mitarbeitern der AHW betreut wird und eine extra eingerichtete E-Mail-Adresse.

Gemeinsam finden wir Lösungen und erarbeiten einen strategischen Gesamtplan. Wir wollen den Betroffenen ein Stückchen Stabilität und Sicherheit geben und den Einwohnern und Unternehmen bei dem Wiederaufbau professionell und in allen rechtlichen und unternehmerischen Belangen zur Seite stehen.

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