Unsere nächste Veranstaltung

Zur Zeit finden keine Veranstaltungen statt

  • 16. März 2021
  • Neuigkeiten

Achtung: Nichtbeanstandungsfrist der Länder bei Kassen läuft ab

Grundsätzlich besteht bereits seit dem 01.01.2020 die Pflicht, die elektronische Kasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen zu schützen. Ein Pflichtversäumnis würde nur noch bis zum 31.03.2021 nicht beanstandet werden.

 

Situation für Kassenbetreiber unbefriedigend

Eine TSE kann entweder per Einbau einer zertifizierten Hardware in die Kasse oder durch die Kopplung mit einer zertifizierten Cloud funktionieren. Insbesondere cloudbasierte Programme führen aber noch zu Problemen, sodass es bisher überhaupt nur eine TSE-Cloud bis zur Zertifizierung gebracht hat.

Die nahe Zukunft birgt leider keine Aussicht auf Besserung, was cloudbasierte TSE-Lösungen betrifft. Die Situation gilt als unbefriedigend.

 

Gewährte Nichtbeanstandungsfristen

Vorerst gewährten Bund und Länder eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30.09.2020.
Diese Frist wurde u.a. vom Land NRW unter den Voraussetzungen, dass

  • die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt beziehungsweise in Auftrag gegeben wurde oder
  • der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist,

bis zum 31.03.2021 verlängert.

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern hierfür war nicht erforderlich. Eine erneute generelle kurzfristige Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist ist aber leider nicht zu erwarten.

 

Unsere Empfehlungen

Sollten Sie die Pflicht, die elektronische Kasse auf eine zertifizierte TSE umzurüsten, noch nicht verwirklicht haben:

  1. Um zumindest von der Nicht-Beanstandungsfrist bis zum 31.3.2021 zu profitieren, muss dokumentiert werden, dass die Voraussetzungen vorliegen.
  2. Individuell kann ein Antrag auf Fristverlängerung nach § 148 AO beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Hierbei sind wir gerne behilflich.

Für Rückfragen steht Ihnen das Team der AHW jederzeit gerne zur Verfügung.

Aktuelles